Schulische Ausbildung FremdsprachensekretärIn - Office Administration (m/w/d) (Kaufm. Assistent/in Fremdsprachen und Korrespondenz)

Private Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn - staatlich anerkannte Berufsfachschule

Logo Private Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn - staatlich anerkannte Berufsfachschule
Stellenart:
Ausbildung
Arbeitgeber:
Private Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn - staatlich anerkannte Berufsfachschule
Arbeitsort:
67655 Kaiserslautern
(Rheinland-Pfalz)
Eintrittsdatum:
06.10.2025
Befristung:
2 Jahre
Schulische Ausbildung FremdsprachensekretärIn - Office Administration

► Staatliche Anerkennung und Zertifizierung nach AZAV

Die private Sprach- und Wirtschaftsschule Rahn ist seit 1984 staatlich anerkannt. Unsere Schule richtet sich als staatlich anerkannte Berufsfachschule für Fremdsprachensekretäre/innen nach den Bestimmungen des Bildungsministerium Rheinland-Pfalz und damit auch nach dem Orientierungsrahmen schulischer Qualitätsarbeit.

Darüber hinaus ist die Schule zertifiziert nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Dies ist das Qualitätssiegel im Weiterbildungsbereich.

Auch ist dieser Ausbildungsgang zertifiziert nach AZAV. Somit ist, bei Vorliegen Ihrer persönlichen Voraussetzungen, eine Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter möglich.

► Voraussetzungen

Mittlere Reife/Fachschulreife oder höhere Abschlüsse (z.B. Abitur)

Die Fachschulreife und die Mittlere Reife bzw. der qualifizierte Sekundarabschluss I erfüllen automatisch die Zugangsvoraussetzungen für diese schulische Ausbildung. Auch Schüler/innen, die mindestens das 10. Schuljahr einer Realschule plus, Integrierten Gesamtschule oder eines Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen haben, können sich an unserer Schule auch gerne bewerben.

Hauptschulabschluss

Die Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss – oder einem erfolgreichen Abschluss der 9. Klasse einer anderen Schulform - können sich ebenfalls gerne bei uns bewerben sobald sie volljährig sind oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.

Internationale Schulabschlüsse

Wenn der Schulabschluss nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland abgelegt wurde, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Für die Bewerbung um einenAusbildungsplatz werden mindestens Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 oder andere vergleichbare Qualifikationen vorausgesetzt.

Sollten Ihre Deutschkenntnisse für die Bewerbung noch nicht ausreichen, können Sie gerne bei uns einen Deutsch B1-Vorbereitungskurs mit Prüfung besuchen.

Sprachkenntnisse

Die Teilnehmer sollten englische Sprachkenntnisse – ca. 4 Jahre – mitbringen. Dies erfüllt jeder Schulabschluss bzw. andere vergleichbare Qualifikationen.  Bei nicht ausreichenden Sprachkenntnissen in Englisch bieten wir gerne vor Ausbildungsbeginn einen Aufbaukurs an. 

Für Französisch (Grundstufe) und Spanisch benötigen Sie nicht unbedingt Vorkenntnisse. Wir geben Ihnen die Möglichkeit, diese von Anfang an zu erlernen.

 ► Ausbildungsinhalte

Englisch – Wirtschafts- und Handelssprache
Französisch – Allgemein- und Wirtschaftssprache

Spanisch – Allgemein- und Wirtschaftssprache (optionales Wahlfach)

Deutsch - Berufsbezogen
EDV - orientiert an dem europäischen PC-Führerschein - ECDL
Bürokommunikation und -organisation

Wirtschaft

Zusätzliches Angebot

Deutsch- und Englischförderunterricht für unsere Schüler

► Ausbildungsdauer

Beginn der Ausbildung ist 06. Oktober 2025 – ein späterer Einstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die schulische Vollzeitausbildung läuft 2 Jahre mit ca. 28 Unterrichtsstunden pro Woche.

Montag – Freitag von 8.15 – 13.15 Uhr.

Es gilt die Schulferienregelung des Landes Rheinland-Pfalz

► Prüfungen

Am Ende der Ausbildung gibt eine schriftliche und eine mündliche Abschlussprüfung. Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen des Titels „staatlich anerkannte/r Fremdsprachensekretär/in“.

► Monatliche Schulgebühren

Unterrichtsgebühr                                                  395,- €

Wahlfach Spanisch                                                   60,- €

Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr wird für die Gesamtdauer garantiert.

► Finanzierung / Förderung

BAföG

Unsere Ausbildungen sind für den gesamten Zeitraum nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkannt. Das Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.  Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen bzw. dem Einkommen Ihrer Eltern sowie ggf. danach, wie viele Geschwister Sie haben. Unter www.bafoeg-rechner.de kann der zu erwartende BAföG-Anspruch ermittelt werden.

Bildungskredit

Dieser bietet sehr gute Konditionen für die Finanzierung der gesamten Ausbildung. Es werden keine Sicherheiten verlangt, vorlegen muss man lediglich unsere Schulbescheinigung und einen Ausweis. Dann erhält man bis zu 2 Jahre lang bis zu 300 Euro monatlich zu einem günstigen Zinssatz. Gerne beantragen wir diesen Kredit gemeinsam online. Sprechen Sie uns einfach an.

Kindergeld und steuerliche Absetzbarkeit

Beantragen Sie bei der zuständigen Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit die weitere Zahlung des Kindergeldes (bis einschließlich zum 25. Lebensjahr). Die Ausbildungsgebühren können bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die notwendigen Bescheinigungen erhalten Sie von uns selbstverständlich...

Anzeige vom 03.08.2024. Letzte aktualisierung 21.05.2025

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